3 Jahre völkerrechtliches Atomwaffenverbot: „Mutlangen engagiert sich bei dieser motivierenden Erfolgsgeschichte!“
Heute vor drei Jahren, am 22. Januar 2021, ist der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) in Kraft getreten. Ihm sind aktuell 70 Staaten beigetreten, 93 Staaten haben das völkerrechtlich verbindliche Abkommen unterzeichnet. Weltweit wird dieser Jahrestag gefeiert und mit politischen Forderungen verbunden – auch in Mutlangen.
Roland Blach, Teammitglied der Friedenswerkstatt Mutlangen: „Das Atomwaffenverbot ist eine motivierende Erfolgsgeschichte, die zeigt, dass die weltweite Staatengemeinschaft etwas bewirken kann. Ein starkes Symbol für eine friedlichere Welt, das wir gerade dringend brauchen.“
Mutlangen Bürgermeisterin Stephanie Eßwein ergänzt: „Unsere Gemeinde engagiert sich im Rahmen der Mayors for Peace für das Atomwaffenverbot. Wir hoffen, dass auch Deutschland baldmöglichst dem wichtigen Vertrag beitritt.“ 145 Städte, Gemeinden und Regionen in Deutschland sowie vier Bundesländer unterstützen den Atomwaffenverbotsvertrag.
Hunderte Organisationen weltweit setzen sich in der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) für das Atomwaffenverbot ein. Für ihre Arbeit beim Zustandekommen des Vertrages wurde der Kampagne 2017 der Friedensnobelpreis verliehen. Die Auszeichnung würdigte das Engagement „Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen zu lenken“.
Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag verbietet es den Vertragsstaaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Im Dezember 2023 kamen die AVV-Staaten in New York zu ihrer zweiten Konferenz zusammen und verabschiedeten einstimmig ein politisches Abschlussdokument und weitreichende Maßnahmen. Experten beurteilen den AVV daher als den derzeit einzigen funktionierenden und gestärkten nuklearen Abrüstungsvertrag. Darüber hinaus ist er der einzige völkerrechtliche Vertrag, der Entschädigungen für die Opfer von Atomwaffentests und Maßnahmen zur Sanierung kontaminierter Gebiete vorsieht.
„Wir erwarten von der Bundesregierung den geplanten Treuhandfonds für die Opferhilfe und Umweltsanierung zu unterstützen und auf diese Weise den Atomwaffenverbotsvertrag auf dem Weg zur dritten Staatenkonferenz im März 2025 zu stärken“ betont Blach.
Weitere Informationen:
Final Declaration by State Parties (UN)
Report on the Conference by its President (UN)